Welche Vertragsarten gibt es?
Fünf Vertragsarten und ihre Besonderheiten
Fünf Vertragsarten und ihre Besonderheiten
Ein Bandübernahmevertrag ist eine Form des Plattenvertrags, bei dem Künstler*innen oder Produzent*innen bereits fertig produzierte Tonaufnahmen (Masterbänder) einem Label zur Veröffentlichung und Vermarktung überlassen. Bei dieser Vertragsart finanzieren die Künstler*innen die Aufnahmen selbst.
Wer zahlt was:
Wem gehören welche Rechte:
Wichtigsten Verhandlungpunkte des Vertrags:
Der Vertriebsvertrag konzentriert sich ausschließlich auf die Distribution bereits fertiger Musik. Das heißt für den*die Künstler*in: Größte Kontrolle und meiste Arbeit. Mehr Einnahmen und mehr Ausgaben!
Wer zahlt was:
Wem gehören welche Rechte:
Vertriebsrechte/ Auswertungsdauer Vertriebsvertrag: Zeitlich meist zwischen zwei und fünf Jahren, wenn vom Vertrieb Zusatzleistungen erbracht werden (Marketing und Promotion) auch länger.
Wichtigsten Verhandlungpunkte des Vertrags:
Hier erwirbt das Label keine urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte oder Eigentumsrechte an den Masteraufnahmen, sondern stellt spezifische Dienstleistungen zur Verfügung, um die Musik der*des Künstler*in zu vermarkten und zu vertreiben.
Wer zahlt was:
Wem gehören welche Rechte:
Vertriebsrechte/ Auswertungsdauer Artist-Service-Deal: Zeitlich meist länger als beim reinem Vertriebsvertrag: 5 – 12 Jahre. Promotions- und Marketingleistungen müssen meist zunächst zu 100% recoupt werden. Verhandelbar!
Wichtigsten Verhandlungpunkte des Vertrags:
Ein Profit-Split-Deal ist eine moderne und flexible Vertragsart, bei der die Einnahmen zwischen Künstler*in und Label nach Abzug aller Kosten aufgeteilt werden. Daher auch der Name Profit (= Gewinn) – Split ( = Teilen) Deal.
Wer zahlt was:
Die Aufteilung der Kosten ist oft flexibel und wird individuell festgelegt, da sich beide Seiten die Einnahmen teilen.
Wem gehören welche Rechte:
Wichtigsten Verhandlungpunkte des Vertrags:
Ein Künstlerexklusivvertrag ist die umfassenste Vereinbarung, bei der ein*e Künstler*in exklusiv an ein Label gebunden wird und eher ein Relikt aus prädigitalen Zeiten. Das Label übernimmt dabei die volle Verantwortung für die Produktion, Vermarktung und Verbreitung der Musik.
Wer zahlt was:
Wem gehören welche Rechte:
Wichtigsten Verhandlungpunkte des Vertrags: