Was ist was?
Die wichtigsten Begriffe aus Labelverträgen in alphabetischer Reihenfolge erklärt
Die wichtigsten Begriffe aus Labelverträgen in alphabetischer Reihenfolge erklärt
Die Auswertungsdauer bestimmt, wie lange das Label die Tracks finanziell auswerten kann. Das ist üblicherweise ein längerer Zeitraum als die Vertragslaufzeit. Es kommt vor, dass Labels versuchen, sich die Rechte auf die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist (bis 70 Jahre nach Veröffentlichung des Tracks) einräumen zu lassen. Die Auswertungsdauer ist verhandelbar!
Ein Digitalvertrieb bringt die Musik von Künstler*innen zu >DSPs. Er übernimmt den technischen Upload und sorgt für die korrekte Metadatenverwaltung. Künstlerinnen erhalten über den Vertrieb ihre Einnahmen aus Streams und Downloads, oft nach Abzug einer Vertriebsgebühr oder Umsatzbeteiligung. Digitale Vertriebe bieten oft Zusatzleistungen wie Playlist-Pitching, Marketing-Tools oder Analytics. Manche arbeiten mit festen Gebühren pro Release, andere behalten einen prozentualen Anteil an den Einnahmen.
Digital Service Provider: Musikstreamingdienste wie Apple Music, Amazon Music, YouTube, Tidal, Deezer und Spotify.
wird auch als persönliche Exklusivität und Projektexklusivität bezeichnet und ist eine vertraglich festgelegte Zeitspanne, in der der*die Künstler*in daran gehindert wird, außerhalb des bestehenden Vertrags Musik zu veröffentlichen, mit anderen Labels zusammenzuarbeiten oder für Konkurrenzlabels tätig zu werden.
Die GEMA verwaltet Urheberrechte und ist daher eine >Verwertungsgesellschaft. Urheberrechte erzeugen und besitzen Autor*innen, also Komponist*innen und Texter*innen. Wenn Musik in nicht-privatem Rahmen gespielt wird, zahlen Veranstalter*innen Geld an die GEMA: Diese verteilt es entsprechend des GEMA-Verteilungsplans an das entsprechende Mitglied und an Musikverlage. Hier geht es zur GEMA Website.
Verwechslungsgefahr: Die Rechte, die mit Labelverträgen verhandelt werden sind die Rechte an der Aufnahme, sog. „Leistungsschutzrechte“ nicht die Urheberrechte.
Die GVL verwaltet „Leistungsschutzrechte“ der ausübenden Künstler, der Bild- und Tonträgerhersteller sowie der Veranstalter aus der Zweit- und Drittverwertung und ist daher eine >Verwertungsgesellschaft. Leistungsschutzrechte gelten für ausübende Künstler*innen und (Tonträger-)Hersteller*innen. Die GVL sammelt Geld, das über diese Leistungsschutzrechte eingenommen wird ein und verteilt dieses an das Label weiter. Wenn du zum Beispiel in Rahmen eines Vertriebsvertrags dein eigenes Label bist, solltest du dich und deine Tätigkeit pro Werk bei der GVL anmelden. Dann erhältst du eine LC Nummer.
Die Labelcode-Nummer (LC) ist eine von der GVL vergebene, eindeutige Kennung. Von wem diese LC Nummer bei einer Veröffentlichung kommt, bekommt die GVL Gelder!
HAP (Händlerabgabepreis) ist der Nettopreis, den der Einzelhandel für CD/Vinyl zahlt. Kostet eine CD im Laden 20 € (brutto) zahlt der Einzelhandel vielleicht 12 € (netto) an den Plattenvertrieb. Der HAP, nicht der Ladenverkaufspreis, ist häufig deine vertragliche Abrechnungsbasis.
Kopplungsrechte bezeichnen das Recht, ein Musikstück, das unter Vertrag steht, zusammen mit anderen Werken auf einer Kompilation oder Zusammenstellung zu veröffentlichen und zu verwerten.
Dieses Recht wird im Labelvertrag verhandelt und übertragen. Wichtig ist, dass die Vergütung und der Verwendungsrahmen, sowie gegebenenfalls ein >Vetorecht klar geregelt sind.
Laufzeit bedeutet die Länge der Bindung an das Label, die Vertragsdauer. Nicht zu verwechseln mit der Rechteeinräumung an der Auswertung der Tracks, die >Auswertungsdauer. Die Laufzeit wird oft fest vereinbart. Während der Laufzeit dürfen Künstler*innen üblicherweise keine Musik auf anderen/eigenen Labels veröffentlichen.
Die Vertragsdauer richtet sich oft nach dem Umfang der von der*dem Künstler*in anzuliefernden Tracks, siehe: >Mindesteinbringungspflicht.
Eine Lizenz ist eine Umsatzbeteiligung und beschreibt, dass ein Label dich an den Einnahmen, die beim Vertreiben deiner Musik entstehen, beteiligt. Die Höhe der Lizenz ist sehr unterschiedlich und der Gegenstand von Vertragsverhandlungen. Eine Lizenz wird in Prozent ausgedrückt: Hast du eine 20% Lizenz, erhältst du 20% der vertraglich vereinbarten Abrechnungsbasis, dein Vertragspartner 80%.
Achtung vor Abzügen bei Lizenzen, die sich meist auf den späteren Vertragsseiten verstecken, wie zum Beispiel bei Technikabzügen.
Das (Audio-)Master: Der letzte Schritt in der Audio-Postproduktion, um die Aufnahmen zu veredeln. Labels fordern üblicherweise eine gemasterte Aufnahme. Das Master dient der Vorlage für die Tonträgerherstellung.
Wer die Masterrechte oder auch das Masterband besitzt, dem gehören die Rechte an der Aufnahme. Er*Sie entscheidet über die Nutzung und darf sie z.B. weiterlizensierten.
Beschreibt die Anzahl an Alben oder Tracks, die vertraglich bindend von dem*der Künstler*in abgeliefert und vom Label veröffentlicht werden müssen. Der Vertrag verlängert sich üblicherweise mindestens so lang, bis die Mindesteinbringungspflicht erfüllt ist.
In manchen Verträgen finden sich Klauseln, mit denen sich Labels an weiteren Einnahmen beteiligen möchten. Zum Beispiel an Erlösen deiner Live-Auftritte, Merchandising-Einnahmen, Sponsoring Gelder, Erlöse als Influencer*in oder Erlösen als Schauspieler*in. Beachte unseren >Tipp zu Nebenrechten bei unseren Tipps.
Bezeichnet Musikdownload und Streaming. Hier werden die Musikstücke zusammen mit den Metadaten vom Label an einen Digitalvertrieb geliefert. Der liefert die Songs wiederum an die >DSPs weiter. Dafür erhält der Digitalvertrieb >Lizenzgelder, die er, nach Abzug der eigenen Vertriebskosten, an das Label weiterleitet.
Eine Option beschreibt, dass mit diesem Vertrag bereits Konditionen für weitere Veröffentlichungen vertraglich festgelegt werden.
Das Label will bereits jetzt Konditionen für weitere Trackpakete/Alben/Singles festlegen. Eine Option kann nur vom Label ausgeübt werden, nicht von dem*der Künstler*in.
Beachte unseren >Tipp zu Optionen bei unseren Tipps.
Bezeichnet den physischen Tonträger, also z.B. eine CD oder Vinylplatte.
Label und Plattenfirma werden synonym verwendet und bezeichnen ein Unternehmen, das die Produktion und den Vertrieb von Musik betreibt. Die drei Major-Label Universal, Warner und Sony halten etwa 75 % – 80 % Marktanteile in Deutschland. Ein Sub-Label ist ein Label, das einer größeren Plattenfirma gehört, aber unter eigenem Namen und oft in einem abgegrenzten Genre agiert. Jede Majorfirma betreibt mehrere Sublabel, bei denen die Zugehörigkeit zur Major-Firma nicht öffentlich ersichtlich ist, siehe bei unseren Tipps „Indiewashing“. Ein Indie-Label beschreibt ein von den Major-Labeln unabhängiges Label.
Die Prüfungsklausel sichert der*m Künstler*in das Recht, die Abrechnungen des Labels auf Richtigkeit prüfen zu lassen. Die Prüfungsklausel hilft, Transparenz über Einnahmen und Abzüge zu bekommen und ist wichtig bei Unklarheiten oder vermuteten Fehlern. Die Prüfungsklausel ist eine Schlüsselstelle im Vertrag ohne die es kaum möglich ist, rechtlich gegen fehlerhafte oder intransparente Abrechnungen vorzugehen.
Mit „recoupen“ ist das „Wiederreinholen von Vorfinanzierungen“ gemeint und taucht meist im Rahmen eines >Vorschusses auf: Das Label verwendet die anfänglichen Einnahmen um zum Teil Kosten aber in jedem Fall den Vorschuss zu „recoupen“. Künstler*innen erhalten erst dann eine Umsatzbeteiligung in der Form von >Lizenzen ausgezahlt, wenn die Einnahmen den Betrag der ursprünglichen Investition des Labels (Kosten und oder Vorschuss) überschreiten.
Es ist wichtig zu wissen, welche Ausgaben des Labels recoupt werden sollen und welche Einnahmen für das Recoupment verwendet werden.
Eine Lizenzstaffel beschreibt ein Stufensystem.
Die Basislizenz ist die unterste Stufe und regelt die Lizenzhöhe bei nicht oder kaum verkauften Tonträgern/Downloads/Streams. Ab einer zu verhandelnden, erreichten Menge verkaufter Musik steigt die prozentuale Beteiligung, oft in mehreren Stufen.
Es gibt auch Abzüge in der Form von Reduzierungen nach unten, zum Bespiel durch >Technikabzüge
Technikabzüge sind meist ein Prozentsatz vom >HAP der >physischen Tonträger, die das Label für Verpackung und den Versand einbehalten. Dieser Prozentsatz wird vom Verkaufserlös abgezogen, bevor die Tantiemen für den*die Künstler*innen berechnet werden. Der Protzentsatz reduziert so die Einnahmen, die der*die Künstler*in tatsächlich erhält.
Dies bedeutet, dass du für einen bestimmten Zeitraum nicht berechtigt bist, einen Song neu aufzunehmen und bei einem anderen Label zu veröffentlichen. Die Dauer der Titelexklusivität beträgt durchschnittlich 7 bis 10 Jahre nach Vertragsende oder VÖ.
IST ETWAS ANDERES ALS EIN LABELVERTRAG!
Oft werden Verlage mit Labeln oder Plattenfirmen verwechselt:
Verlage kümmern sich alleinig um die Urheberrechte, also die Rechte von Autor*innen, das sind Komponist*innen und Texter*innen der Werke. Ausführende Künstler*innen und Musiker*innen sind nicht zwingend auch die Autor*innen und Komponist*innen der Stücke.
Sind Organisationen, die mit der Durchsetzung von verschiedenen Rechten von künstlerischen Arbeiten betraut werden. In Deutschland sind die wichtigsten Verwertungsgesellschaften die >GEMA (für Komponist*innen und Textdichter*innen) und die >GVL (für ausübende Künstler*innen und Labels). Sie ziehen Gebühren von Nutzern wie Radiosendern oder Clubs ein und verteilen das Geld an die Rechteinhaber. So erhalten Künstler*innen Vergütungen, ohne die Nutzung selbst überwachen zu müssen. Bei beiden Verwertungsgesellschaften muss sich aktiv selber angemeldet werden, wenn man von ihr profitieren möchte.
Der Vertrieb von >physischen Tonträgern läuft über einen Anbieter oder über den eigenen Künstler*innenshop. Wenn du selbst in deinem Artist-Online-Shop CDs oder Vinyl verkaufen möchtest, agierst du als Händler*in. Oft ist das System so, dass du deine Platten dem Label zum >HAP abkaufst. Je nach Abnahmemenge kannst du einen Händlerrabatt verhandeln. 25%-50% auf den HAP sind ein üblicher Künstler*innenrabatt für den Verkauf über deine eigenen Kanäle. Die Differenz vom HAP zum Endkonsument*innenpreis bringt dir Umsatz, an dem das Label nicht beteiligt ist.
Ein Vorschuss ist Geld, das meist vor, manchmal auch teilweise erst nach der Veröffentlichung von Musik von einer >Label an den*die Künstler*in gezahlt wird.
Ein Vorschuss auf zu erwartende Einnahmen ist quasi ein Kredit an dich, bei dem deine veröffentlichte Musik als Sicherheit dient. Erhältst du einen Vorschuss, glaubt dein Vertragspartner, dass er dieses Geld mit deiner Musik wieder einspielen kann.
Ein Vorschuss ist nicht rückzahlbar, aber verrechenbar. Das heißt, dass du dieses Geld z.B. dem Label nicht zurückzahlen musst, aber die Einnahmen mit deiner Musik als allererstes zum Ausgleich dieses Vorschusses einbehalten werden. Dieser Vorgang wird >Recoupen genannt.
WVK oder auch Warenverteilungskosten: 3- 4,5% des >HAP werden vom Handel oft zusätzlich zum HAP an den Vertrieb gezahlt. Faktisch eine künstliche Erhöhung des HAP, an dem Künstler*innen oft nicht beteiligt sind. Prüfe, ob der Vertrieb einen WVK erhebt, z.B. indem du Plattenhändler*innen befragst, was sie für deine Platte zahlen.