Aktiv-Unternehmertum
Die Anhebung der steuerlichen Freibeträge in der Aktivrente muss auch Unternehmer*innen und Selbstständige mitdenken.
“Ärmel hoch!” sollte nicht nur für Ü67 gelten.
Die Anhebung der steuerlichen Freibeträge in der Aktivrente muss auch Unternehmer*innen und Selbstständige mitdenken.
“Ärmel hoch!” sollte nicht nur für Ü67 gelten.