GVL verwaltet „Leistungsschutzrechte“ und ist daher eine >Verwertungsgesellschaft. Leistungsschutzrechte gelten für ausübende Künstler*innen und (Tonträger-)Hersteller*innen. Die GVL sammelt Geld, das über diese Leistungsschutzrechte eingenommen wird ein und verteilt dieses an das Label und ausführende Künstler*innen weiter. Deshalb solltest Du dich und Deine Tätigkeit pro Werk bei der GVL anmelden. Ohne Anmeldung keine Gelder!

Eine gute Erklärung der GVL über ihre Aufgaben: https://gvl.de/gvl/ueber-die-gvl

 

GEMA verwaltet „Urheberrechte“ und ist daher eine >Verwertungsgesellschaft. Urheberrechte erzeugen und besitzen Komponist*innen, Autor*innen, Texter*innen. Achtung, Verwechslungsgefahr: Die Rechte, die mit Plattenverträgen verhandelt werden sind die Rechte an der Aufnahme, nicht die Urheberrechte.

Die Auswertungsdauer bestimmt, wie lange das Label die Tracks finanziell auswerten kann. Das ist üblicherweise ein längerer Zeitraum als die >Vertragslaufzeit. Es kommt vor, dass Labels versuchen, sich die Rechte auf die Dauer der >Schutzfrist einräumen zu lassen.

DSP (Digital Service Provider): Musikstreamingdienste wie Apple Music, Amazon Music, YouTube, Tidal, Deezer und Spotify.